Donnerstag, 22.07.2004
Elektronische Gesundheitskarte - Allein Patienten entscheiden über Datenverwendung
Sozialversicherung :
Elektronische Gesundheitskarte - Allein Patienten entscheiden über Datenverwendung
Zu Aussagen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über die angebliche Gefahr des Datenmissbrauchs durch die neue elektronische Gesund-heitskarte erklärt das Bundesgesundheitsministerium:
Die Aussagen sind falsch und unbegründet. Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte soll die Qualität der medizinischen Behandlung, insbesondere die Arzneimittelsicherheit, gestärkt werden. Patientinnen und Patienten werden in die Lage versetzt, sich besser als bisher über ihren Gesundheitszustand zu informieren. Die persönliche Gesundheitsakte gehört in die ausschließliche Entscheidungshoheit der Patienten. Bereits früher wurde zu dieser Art von Kampagne erklärt, dass es unmoralisch und unverantwortlich ist, mit falschen Argumenten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt. Sie entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen. Einzelheiten des Konzeptes der elektronischen Gesundheitskarte wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auch mit Patientenorganisationen abgestimmt.
Bereits vor einem Jahr hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf ein ähnliches, irreführendes Kampagnenmotiv der KZBV in einer gemeinsamen Er-klärung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz reagiert und deutlich gemacht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit, also die freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten ein Hauptanliegen bei der Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte ist.
Der Grundsatz, dass die Patienten Herr ihrer Daten sind, wird dadurch in die Tat umgesetzt, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff z. B. durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Wenn über solche Kampagnen die Sorge geschürt wird, die elektronische Gesund-heitskarte enthülle private und schutzwürdige Daten, dann entbehrt dies jeder Grundlage.
quelle:Bundesministerium für Gesundheit und Sozial Sicherung 21.07.04
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Ich bleibe da misstrauisch ...
von rlinema um # 11:08 in | Kommentieren | TrackBack (0) | versenden
Dienstag, 24.02.2004
Helga Kühn-Mengel: Nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin auf Rezept verordnen!
Dazu erklärt Helga Kühn-Mengel:
?Das ist ein Fall für die Aufsicht. Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen, wenn sie dies entsprechend begründen. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt worden und die Ärzte sollten bei schwerwiegenden Erkrankungen diese Möglichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten nutzen. Der Arzt, die Ärztin kann also nicht die Verordnung eines verschreibungsfreien Arzneimittels mit der Begründung verweigern, dass das neue Gesetz die Verordnung derartiger Arzneien generell verbieten würde. Bis zum 31. März 2004 ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschuss der Selbstverwaltung eine Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Die Medikamente die auf der Liste stehen können dann auch in Zukunft vom Vertragsarzt verschrieben werden.?
Quelle:Bundesministerium für Gesundheit und Soziales
von rlinema um # 08:23 in | 1 Kommentar | TrackBack (0) | versenden
Dienstag, 20.01.2004
Bundesregierung fördert Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
?Mit dem neuen ?Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen?, so Staatssekretär Thönnes, wollen wir Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Außerdem haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung behinderter Menschen in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern.?
Franz Thönnes: ?Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist. Die Integrationsfachdienste sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten.?
Konkrete Verbesserungen durch das ?Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen? sind:
Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung
Arbeitgeber mit Stellen zur beruflichen Bildung, die über wenigstens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Bildung mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen
Gewährung von Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung
Anreize zur besseren Verzahnung von betrieblicher und überbetrieblicher Berufsausbildung
Verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung
Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von ?Rehabilitation statt Entlassung?.
Fortentwicklung der bisherigen Verfahrensregelungen im SGB IX zu einem wirksamen Eingliederungsmanagement
Ausbau des Instruments der Integrationsvereinbarungen
Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen:
Zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
Erweiterte Einbeziehung stellvertretender Mitglieder der Vertretungen in größeren Betrieben
Beibehaltung der mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Jahre 2000 verbesserten Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber durch Festhalten an der auf 5 Prozent abgesenkten Beschäftigungspflichtquote
Ausbau der Integrationsfachdienste:
Übertragung der Strukturverantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter
Aufgabe der Integrationsfachdienste als zentrale Ansprechpartner für die Arbeitgeber
Zusätzliche Klarstellungen zur Dauer der Förderung der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen
Weitere Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Gewährung besonderer Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen und Mehraufwand
Mehrfachanrechnung von Werkstattbeschäftigten auf Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers.
Quelle:Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
von rlinema um # 08:26 in | Kommentieren | TrackBack (0) | versenden
Dienstag, 13.01.2004
400-Euro-Job
Auf Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (400-Euro-Job) müssen freiwillig Krankenversicherte keinen Beitrag
Dies entschied das Bundes-Sozialgericht (BSG) mit drei Urteilen vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 12 KR 25/03; B 12 KR 15/00; B 12 KR 20/01).
von rlinema um # 11:40 in | Kommentieren | TrackBack (0) | versenden
Montag, 12.01.2004
Gesundheitsreform
| Zuzahlungen ab 01.01.2004 für: | Zuzahlung |
| medizinische Vorsorgeleistungen , medizinische Vorsorge und Rehabilitation Mütter und Väter | 10? / Kalendertag |
| Arzneimittel und Medizinprodukte | 10% des Preises (mindestens 5?, max 10? je Arzneimittel) |
| Heilmittel | 10% der Kosten des Mittels zzgl. 10? für jede Verordnung |
| Hilfsmittel | 10% für jedes Hilfsmittel (mindestens 5?, max 10?), für den Verbrauch bestimmte Hilfsmittel max. 10? pro Monat |
| Häusliche Krankenpflege | 10% der Kosten pro Kalendertag (begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr), zzgl. 10? für jede Verordnung |
| Haushaltshilfe | 10% der Kosten pro Kalendertag (mind. 5?, max 10?) |
| Krankenhausbehandlung | 10? pro Tag (max 28 Tage) |
| Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | 10? pro Kalendertag bei Anschlussheilbehandlung (max 28 Tage) |
| Soziotherapie | 10% der Kosten pro Kalendertag (mind. 5?, max 10?) |
von rlinema um # 14:28 in | Kommentieren | TrackBack (0) | versenden
